Minimieren Sie Ihr Risiko auf Bußgelder, das Eingehen risikobehafteter Geschäftsbeziehungen und langer Bearbeitungszeiten von Geschäftspartnerprüfungen.
Nutzen Sie stets aktuelle Risikoanalysen, Richtlinien und Schulungen um auf die dynamischen Geldwäsche-Risiken und Richtlinien zu reagieren.
Halten Sie alle Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz durch die Zusammenarbeit mit nur einem Dienstleister ein.
Vertrauen Sie auf Ihre Branche zugeschnittene Hinweisgeberportale, Mitarbeiterschulungen und Branchen-Expert:innen.
Vergessen Sie Papierberge. Mit legeARTIS gehört kleinteilige, komplizierte und vor allem analoge Compliance der Vergangenheit an. Geldwäscheprävention stärkt die Glaubwürdigkeit jeder Branche, nicht nur die des Kunstsektors. Die Komplexität verleitet jedoch noch zu häufig dazu, ein unwägbares Risiko einzugehen, welches einfach vermieden werden kann.
legeARTIS bricht mit dem Klein Klein. Ein Kunstwerk ist ein Zusammenspiel aus Farben, Formen und Kontexten. So auch die Geldwäsche-Compliance. In seine Bestandteile zerlegt wirkt sie brüchig, unfassbar, kompliziert. Erst in der richtigen Zusammensetzung entfaltet sich die angestrebte Wirkung.
Digital, einfach, sicher - die legeARTIS KYC-App unterstützt Sie wie keine Andere bei Ihren Know-Your-Customer Prüfungen. Informieren Sie sich jetzt über alle Vorteile und nehmen Sie Kontakt auf.
Vollständige Bestandsaufnahme der unternehmensspezifischen Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Insbesondere Identifizierung und Berücksichtigung der Aspekte der kunden-, produkt- sowie der transaktions- und standortbezogenen Risiken.
Ausarbeitung einer Richtlinie bezüglich der Einhaltung und Umsetzung von geldwäscherechtlichen Vorschriften im Unternehmen auf Basis der Ergebnisse der Risikoanalyse.
Laufende Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie der relevanten datenschutzrechtliche Bestimmungen. Sowohl online, als auch in-house möglich.
Entwicklung und Implementierung von Personal- und Beurteilungssystemen zur Überprüfung der Mitarbeiterzuverlässigkeit. Sowohl bei Begründung des Arbeitsverhältnisses, als auch währenddessen.
Installation eines Whistleblower-Systems zur Meldung von Auffälligkeiten unter Wahrung der Vertraulichkeit.
Stellung eines qualifizierten und zuverlässigen Geldwäschebeauftragten sowie eines Stellvertreters.
Identifizierung des Kunden nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes. Insbesondere die Überprüfung, ob es sich um eine politisch exponierte Person handelt sowie Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten.
Meldung von Verdachtsfällen an die zuständige Behörde „Financial Intelligence Unit“ (FIU).
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